Die Schulfamilie freut sich riesig, endlich wieder einen Tag der offenen Tür veranstalten zu können. Unsere Gäste erwartet ab 09:30 Uhr ein buntes Programm, auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Als Höhepunkt ist gegen 12 Uhr eine Abschlussveranstaltung in der Doppel-Turnhalle vorgesehen. Einziger Wermutstropfen: Es gelten die „3G“-Regeln, der Zutritt ist nur für geimpfte, genesene oder aktuell getestete Personen möglich. Wir bitten um Verständnis, das Wohl unserer Schülerinnen liegt uns sehr am Herzen. Deshalb gilt zusätzlich auch eine Schutzmaskenpflicht auf dem Gelände.
Informatikkurs programmiert künstlichen Schneefall
Die zehn Gebote – heute noch aktuell?
Vielen Menschen ist heute nicht mehr bewusst, was die 10 Gebote mit ihrem Alltag zu tun haben. Ausgehend von dieser Erfahrung sollten sich die Mädchen der Klasse 9 b Gedanken darüber machen, welche ihrer Lebenssituationen die Gebote berühren und dazu ausdrucksstarke Fotos erstellen. Es entstanden echte Kunstwerke! Welches Gebot zeigt das Bild? Weiterlesen
Glückwunsch an „idealen“ Schulleiter
Q11 bleibt im Distanzunterricht
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen,
die Q11 bleibt, anders als von einigen vermutet,
vorerst weiter im Distanzunterricht.
Das geht aus einem Schreiben hervor,
das uns heute Vormittag erreichte.
Verbunden damit ist ein neues Maßnahmen-Paket.
Die wesentlichen Bestimmungen daraus sind:
1. Leistungsnachweise
Im gesamten Schuljahr (nicht pro Halbjahr!) werden
(abweichend von den bisherigen Regelungen)
nur eine Schulaufgabe und mindestens zwei
kleine Leistungsnachweise gefordert.
Sonderbestimmungen gibt es für Sport,
Sozialkunde und die W-Seminare.
2. Zeugnis und Notenberechnung
Das Zeugnis für 11/1 wird erst am Ende des Schuljahrs
zusammen mit dem Jahreszeugnis erstellt.
Zur Notenberechnung gibt es wieder eine Reihe
von Sonder- und Günstigerregeln.
3. Ersatzprüfungen und Rücktritt
Sonderregeln gibt es überdies für Ersatzprüfungen
und den Rücktritt in die 10. oder in die 11. Jahrgangsstufe.
Details zum neuen Maßnahmenpaket
werden von den Lehrkräften oder der
Oberstufenkoordinatorin bekannt gegeben.
Ein Überblick zur Berechnung der
Halbjahresleistungen findet sich im Anhang.
Mit den besten Wünschen
Thomas Gampl
Stellvertretender Schulleiter
Oskar-Karl-Forster-Stipendium
Minister: Bitte vorlesen, liebe Eltern!
Liebe Eltern,
gestern hat uns ein Schreiben des Kultusministers erreicht – mit der dringenden Bitte, Werbung für das Vorlesen zu machen. Der Minister schreibt:
„Das Vorlesen stellt ein zentrales Element der Leseförderung dar, denn es ist für die Entwicklung von Kindern ganz wesentlich: Kinder und Jugendliche, denen regelmäßig vorgelesen wird, lernen leichter Lesen, verfügen über einen größeren Wortschatz und sind erfolgreicher in Schule und Beruf. Studien zufolge wird jedoch in rund einem Drittel der Familien immer noch deutlich zu selten oder nie vorgelesen.“
Wir geben diese Bitte hiermit gerne weiter! Wenn Sie noch Kinder im Vorschulalter haben, dann vergessen Sie nicht, dass Sie diesen mit dem Vorlesen ein großes, bildungsrelevantes Geschenk machen!
Weitere Informationen finden sich hier: Seite der Initiative Lesen
(Gam)
Schülerinnen stellen Kunstwerke nach
Kunstunterricht im Home-Schooling: Angeregt von verschiedenen Arbeiten, die sich mit historischen Werken beschäftigten, sollten sich Schülerinnen der Klassen 6a, 6b und 7b ein Kunstwerk, das ihnen gefällt, suchen. Das dort Dargestellte war dann neu zu interpretieren. Motiv und Technik waren freigestellt. Die Ergebnisse können sich sehen lassen.
(Sur)
Hilfe bei Misshandlung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir werden gebeten, das folgende Schreiben
auf unserer Homepage zu verlinken:
Schreiben an Lehrkräfte zur Hilfestellung
für Kinder in Isolationsnot.
Entlastung der Arztpraxen: Attest erst ab 6. Fehltag
Das Kultusministerium hat uns gebeten, ärztliche Atteste bei normalen Erkrankungen (ohne Corona-Verdacht) erst ab dem 6. Fehltag zu fordern. Das dient zum einen der Entlastung der Arztpraxen und zum anderen dem Schutz vor weiteren Ansteckungen in ärztlichen Wartezimmern.
Wir werden uns bis auf Weiteres daran halten. Schülerinnen, die nicht in Risikogebieten waren, aber erhebliche Krankheitssymptome aufweisen, brauchen also für die Schule kein Attest, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen fehlen. Die Tage am Wochenende zählen wir nicht mit. Auch wer von Freitag bis Donnerstag fehlt, braucht also bis auf Weiteres kein Attest.
(Gam)