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Hausordnung

Hausordnung

I. ALLGEMEINE REGELN

Wir achten einander und setzen uns füreinander ein.
Wir unterlassen alles, was uns selbst oder andere gefährden könnte.
Wir respektieren das Eigentum anderer, auch das öffentliche Eigentum wie z. B. Schuleinrichtung, Bücher und Ausstellungsstücke.
Wir achten auf einen höflichen Umgangston und grüßen.
Wir schützen unsere Umwelt – auch in der Schule.

II. AUFENTHALT IM SCHULGEBÄUDE

1. Morgens steht ab 7:45 Uhr eine Aufsicht im Schulgebäude zur Verfügung.
2. Fachräume und die Sporthalle dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten werden.
3. Lautes Schreien oder Herumtoben auf den Gängen und in den Klassenzimmern ist zu unterlassen.
4. Bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe ist das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende nicht zulässig.
5. Die Verwaltung kann nur während der dort angeschriebenen Öffnungszeiten betreten werden.
6. Der Aufzug darf nur mit Berechtigungsschein aus der Verwaltung benutzt werden.

III. SCHULLEBEN

1. Unterricht und schulische Veranstaltungen

1.1 Die Teilnahme am Unterricht und an schulischen Veranstaltungen und Projekten ist Pflicht.

1.2 Bei Krankheit müssen die Erziehungsberechtigten die Schule vor 8:00 Uhr verständigen (Details siehe Anhang „Krankmeldung“). Es gelten die an der jeweiligen Schule getroffenen Regelungen.
Anträge auf Befreiungen sind spätestens drei Schultage vorher im Sekretariat abzugeben bzw. über das Eltern-Portal (GY) einzureichen.

1.3 Pünktliches Erscheinen zum Unterricht wird erwartet.

1.4 Während des Unterrichts sind Essen und Trinken nur mit Einverständnis der jeweiligen Lehrkraft erlaubt.

1.5 Sollte ein Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht eingetroffen sein, so verständigt eine Klassensprecherin das Sekretariat.

2. Ordnung und Sauberkeit

2.1 Die vorgegebene Sitzordnung wird eingehalten.

2.2 Wände und Türen dürfen nicht beklebt werden. Das Klassenzimmer wird nur nach Rücksprache mit der Schulleitung geschmückt.

2.3 Jede Schülerin ist für Ordnung und Sauberkeit an ihrem Platz, ihrem Fach, in ihrem Klassenzimmer und in der Schule verantwortlich.

2.6 Fensterbänke und Heizkörper sind keine Sitzgelegenheiten.

2.7 Heizungsenergie, Strom und Wasser sind sparsam zu verwenden. Nach Unterrichtsende dreht der Ordnungsdienst die Heizung zurück.

2.8 Die Stühle sind täglich am Ende des Unterrichts hochzustellen.

2.9 Auf dem gesamten Schulgelände besteht Handyverbot. Alle digitalen Speichermedien, die nicht unmittelbar zu Unterrichtszwecken verwendet werden, müssen ebenfalls ausgeschaltet sein. Lehrkräfte können Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann das Handy oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden (BayEUG Art.56/5). Eingeschaltete Handys gelten bei Leistungsnachweisen als Unterschleif. Die Verwendung von E-Book-Readern als Buchersatz ist in der Freizeit zulässig.

3. Pausenregelung

3.1 Als Pausengelände gelten neben dem Schulgebäude und der Mensa ausschließlich der Schlosshof und die Aula.

3.2 Die Klassenzimmer (außer 10.-12. Klasse) und Fachräume werden während der Pause zugesperrt.

3.3 Alle Klassen übernehmen im wöchentlichen Wechsel den Pausendienst und räumen auf. (Wenn jeder seine Abfälle ordentlich entsorgt, wird diese Aufgabe bald überflüssig!)

4. Gesundheit und Sicherheit

4.1 Das Rauchen ist in der gesamten Schulanlage grundsätzlich untersagt. Dies gilt auch für alle E-Produkte. Es gilt das Jugend- und Gesundheitsschutzgesetz.

4.2 An der Bushaltestelle ist rücksichtsvolles Verhalten erforderlich. Den Aufsicht führenden Lehrkräften ist Folge zu leisten.

4.3 Das Werfen von Schneebällen ist verboten.

4.4 Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Elektrogeräten (Wasserkocher, Kaffeemaschine u.ä.) und Kerzen in den Klassenzimmern und Aufenthaltsräumen nicht gestattet.

4.5 Die Klassenbuchführerinnen achten darauf, dass alle fehlenden Schülerinnen ins Tagebuch eingetragen sind.


Anhang

Krankmeldung

Bei Krankheit müssen die Erziehungsberechtigten die Schule vor 8:00 Uhr per Telefon (08042/97481-0) verständigen. Eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten muss innerhalb von zwei Tagen nachgereicht werden (§20 BaySchO). Diese schriftliche Mitteilung entfällt bei Meldung per Fax (08042/97481-940), Mail (volljährige Schülerinnen) oder Eltern-Portal.

Bei Erkrankungen während der Unterrichtszeit muss der Befreiungsantrag von der Schulleitung unterschrieben werden.

Schülerinnen, die nicht abgeholt werden können, halten sich im Krankenzimmer auf. Die Eltern erhalten davon Kenntnis.

Beurlaubungen zum vorzeitigen Antritt einer Ferienreise während der Schulzeit sind grundsätzlich nicht möglich.

Handys

Der Gebrauch von Mobiltelefonen und digitalen Speichermedien ist laut BayEUG Art. 56 (5) in bayerischen Schulen nicht zulässig. Neben sämtlichen Smartphone-Anwendungen (z. B. Telefonieren, alle anderen Kommunikationsmöglichkeiten, Musikhören und Internetanwendungen) hat auch das Musikhören mittels MP3-Playern zu unterbleiben.

Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann das Handy oder andere Medium einbehalten werden. Die Schülerin kann es nach Unterrichtsschluss wieder abholen (in der Verwaltung). Die Eltern werden über den Verstoß informiert. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen (z.B. Anfertigen von Fotos oder Filmen im Unterricht) kann das Handy über einen längeren Zeitraum einbehalten werden, bzw. kann verlangt werden, dass es nur von den Eltern abgeholt werden darf.

Das „Handy- und MP3-Verbot“ bezieht sich auf das Schulgelände. Es gilt also auch in Freistunden, bei frühzeitigem Unterrichtsende und in der Mensa.

Sauberkeit

Am Ende des Schultages wird aufgestuhlt. Bei Bedarf (d. h. wenn Papierschnipsel oder sonstiger Müll auf dem Boden liegen) wird das Zimmer vom Ordnungsdienst grob durchgefegt. Diese Arbeit wird unnötig, wenn sich jeder an die Regeln hält, seinen Müll selbst entsorgt bzw. Müll vermeidet.