Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen
Gymnasial-Schülerinnen können zweimal im Lauf ihrer Schulzeit Fördergeld aus dem Oskar-Karl-Forster-Stipendium beantragen.
Viele unserer Schülerinnen dürften dabei förderberechtigt sein.
Die Beihilfen betragen jeweils maximal 400 Euro.
Förderzweck:
1. Lernmittel (Bücher, Musikinstrumente, digitale Medien wie Laptops)
2. Teilnahme an Lehr- und Studienfahrten (auch Orchesterfahrten)
Voraussetzung:
Die Schule muss die Begabung der Schülerin bestätigen.
Das monatliche Nettoeinkommen der Eltern
übersteigt nicht eine bestimmte Summe.
Elternpaare dürfen netto nicht mehr als 3670,- Euro pro Monat verdienen (plus 555,- Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind).
Bei einem Elternpaar mit zwei Kindern liegt der Grenzbetrag also bei sehr ordentlichen 4780,- Euro an Gesamt-Nettoeinkommen pro Monat.
Bei getrennt lebenden Eltern oder Lebenspartnern sind es 2450,- Euro (plus 555,- Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind).
Die Förderung wird über die Schulleitung beantragt. Die entsprechenden Formulare finden sich im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gampl
Stellvertretender Schulleiter