Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen,

Leistungsnachweise gehören zu den eher ungeliebten Erscheinungen des Schulbetriebs.

Sie sollten vor allem als hilfreiches Feedback zum Kenntnisstand gesehen und nicht überbewertet werden. Gleichwohl sollte man natürlich bei Absinken der Leistung in geeigneter Weise reagieren.

Welche Leistungsnachweise auf Hohenburg erhoben werden und welche wesentlichen Bestimmungen dafür gelten, dokumentiert die folgende Zusammenstellung.

Die Sonderregelungen, etwa zu den musischen Fächern und zur Oberstufe, sind hier allerdings nicht alle aufgeführt. Diese finden sich beispielsweise in der gymnasialen Schulordnung (GSO).


Allgemeine Bestimmungen

1. Es gibt große und kleine Leistungsnachweise. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise sind verschiedene schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.

2. In allen Vorrückungsfächern sollen mündliche und schriftliche Leistungsnachweise gefordert werden. (Sonderregelungen gibt es für Kunst und Musik, wo teils auch praktische Leistungen als Ersatz für schriftliche und mündliche Leistungsnachweise gefordert werden können.)

3. Darüber hinaus gilt: Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.


Kleine Leistungsnachweise

Es gibt unter den kleinen Leistungsnachweisen mündliche und schriftliche.

Mündliche kleine Leistungsnachweise sind insbesondere: Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.

Schriftliche kleine Leistungsnachweise sind insbesondere: Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, sie beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.

Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, sie beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.

Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen.


Große Leistungsnachweise

Die Zahl der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben) ist durch die Schulordnung festgelegt.

Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Kalenderwoche sollen (möglichst) nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. An Schulaufgabentagen können aber in anderen Fächern durchaus kleine Leistungsnachweise erhoben werden.

Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz. Auf Hohenburg wurde in diesem Jahr wie folgt entschieden:


Ersatz von Schulaufgaben

Deutsch:

Jahrgangsstufe 6:
Ersatz einer Schulaufgabe durch den Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem zweiten, schulinternen Test

Jahrgangsstufe 8:
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Debatte

Englisch:

Jahrgangsstufe 9:
Mündliche Schulaufgabe

Französisch:

Jahrgangsstufe 7:
Mündliche Schulaufgabe

Jahrgangsstufe 9:
Mündliche Schulaufgabe

Jahrgangsstufe 10:
Mündliche Schulaufgabe

(Gam)

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