Das Kultusministerium hat uns gebeten, ärztliche Atteste bei normalen Erkrankungen (ohne Corona-Verdacht) erst ab dem 6. Fehltag zu fordern. Das dient zum einen der Entlastung der Arztpraxen und zum anderen dem Schutz vor weiteren Ansteckungen in ärztlichen Wartezimmern.

Wir werden uns bis auf Weiteres daran halten. Schülerinnen, die nicht in Risikogebieten waren, aber erhebliche Krankheitssymptome aufweisen, brauchen also für die Schule kein Attest, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen fehlen. Die Tage am Wochenende zählen wir nicht mit. Auch wer von Freitag bis Donnerstag fehlt, braucht also bis auf Weiteres kein Attest.

(Gam)

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