Klimawoche: In der 9A duftet es nach Salbei und Orangen

In der 9A duftet es nach Salbei und Orange, in der 6B hantiert Noemi mit einer imaginären Motorsäge und aus der 5A tönt lautes Löffelklappern: Was ist denn da los?

Die „Woche der Gesundheit und Nachhaltigkeit“ (14.-18.10.2019) der bayerischen Schulen stand dieses Jahr unter dem Motto „Klima“. In Hohenburg beleuchteten Frau Shirin Völkl (Energiewende Oberland) und Frau Melanie Eben (Bildung trifft Entwicklung) das Thema aus verschiedenen Perspektiven.

Beim Basteln eines symbolischen Walds kam ein nur mit Muskelkraft betriebener Handbohrer zum Einsatz, den die Schülerinnen souverän und mit großer Begeisterung bedienten. Anhand der liebevoll gefertigten Bäumchen wurde schnell klar, dass wir nur so viel Holz verbrauchen dürfen, wie nachwächst – das Grundprinzip der Nachhaltigkeit.

In der Mittelstufe setzten die Referentinnen dagegen auf Kosmetik statt auf Schere und Klebstoff: Die Klassen mixten Deo aus Wasser, Natron und ätherischem Öl oder Zahnpasta aus Xylit, Kokosöl und Natron. Einfache Rezepte, die zeigen, auf welche Wirkstoffe es ankommt und dass es auch ohne kilometerlange Listen von Zusatzstoffen geht.

Breiten Raum nahm das Thema Plastik ein. Die Probleme sind bekannt; fast jeder hat schon Bilder von Müllstrudeln in den Meeren gesehen und vom allgegenwärtigen Mikroplastik gehört. Erfreulich viele Schülerinnen haben sogar schon plastikfreie Alternativen zu Gebrauchsgegenständen ausprobiert, von der Brotbox aus Edelstahl bis zur Zahnbürste aus Holz.

Wir hoffen, dass das Engagement für Nachhaltigkeit und klimafreundlichen Konsum durch die Projektwoche neue Impulse bekommen hat!

(Höcherl)

 

Benachrichtigungspflicht bei Krankheiten

Liebe Eltern, liebe Lehrkräfte,

in Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals dienen. Über diese Regelungen wollen wir Sie mit diesem Schreiben informieren.

Selbstverständlich sollten Sie Ihr Kind auch bei einfachen Krankheiten nicht in die Schule schicken. Bei bestimmten Krankheiten gibt es aber darüber hinaus ein gesetzlich festgeschriebenes Besuchsverbot.


1. Besuchsverbot

Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die entsprechenden Krankheiten sind unten unter dem Link „Infektionsschutz, Belehrung und Liste“ einzeln aufgeführt.


2. Meldepflicht

Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie unser Sekretariat bitte unverzüglich darüber. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet. Sie tragen damit dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.

Zu den meldepflichtigen Erkrankungen gehört auch ein Kopflaus- bzw. Nissenbefall. Hier ist außerdem ein Attest vorzulegen, das eine erfolgreiche Behandlung bescheinigt, bevor die Schülerin den Unterricht wieder besuchen darf.


Weitere Infomationen seitens des Landratsamtes finden Sie hier im Anhang. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

(Gam)

 

Abiturientinnen von 1989 zu Besuch

Der traumhafte Blick auf Brauneck und den Brunnen im Innenhof, knarzende Treppenaufgänge zu den Toiletten, die Überreste einer einst dicht umlagerten Telefonzelle im Erdgeschoss: Jede Menge Erinnerungen frischte der Abiturjahrgang 1989 bei seinem Treffen zum 30. Jubiläum am 19. Oktober 2019 in Hohenburg auf.

Die Klasse startete 1980 mit 38 Schülerinnen (einzügig), davon sieben im Internat. 1989 legten 31 ihr Abitur ab. Nachdem mit Christian Spanaus und Rolf Quandt in diesem Jahr zwei Lehrer in Ruhestand gegangen sind, die den Jahrgang von Anfang an in Latein bzw. in Evangelischer Religion unterrichtet hatten, ist Bianca Kling die einzige aktive Lehrkraft an der Schule, die uns noch bekannt ist.

Während der neunjährigen Schulzeit waren 51 Schülerinnen für mindestens ein Schuljahr in der Klasse – zu vielen besteht nach wie vor Kontakt. Auch in den letzten Jahren haben immer wieder Klassentreffen stattgefunden. Zum Jubiläum nahmen 14 Ehemalige an einer Führung durch Hohenburg teil, bei der anschließenden Feier im Jaegers am Brauneck waren insgesamt 21 dabei. Während ein Großteil in der Region geblieben ist, reisten zwei extra aus Hamburg und Wiesbaden an. Trotzdem sind momentan nur zwei Töchter des 1989er Abiturjahrgangs in Hohenburg. Das liegt daran, dass bei den Kindern der ehemaligen Schülerinnen die Buben deutlich überwiegen: Nur knapp ein Drittel sind Töchter, mehr als zwei Drittel Söhne.

Wie prägend die gemeinsame Schulzeit war, zeigte sich daran, dass viele noch wussten, wo sie in der 5. Klasse saßen. Die Internen staunten über noch original erhaltene (heute nicht mehr in Gebrauch befindliche) Waschräume und darüber, wie in einem vergleichsweise kleinen Raum sieben Betten Platz hatten (heute Klassenzimmer). Herzlichen Dank an Christian Martino, der uns freundlicherweise an einem Samstag durch die gesamte Schule und die ehemaligen Internatsräume führte!

(Sibylle v. Kamptz)

Leistungsnachweise und Ersatz von Schulaufgaben

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen,

Leistungsnachweise gehören zu den eher ungeliebten Erscheinungen des Schulbetriebs.

Sie sollten vor allem als hilfreiches Feedback zum Kenntnisstand gesehen und nicht überbewertet werden. Gleichwohl sollte man natürlich bei Absinken der Leistung in geeigneter Weise reagieren.

Welche Leistungsnachweise auf Hohenburg erhoben werden und welche wesentlichen Bestimmungen dafür gelten, dokumentiert die folgende Zusammenstellung.

Die Sonderregelungen, etwa zu den musischen Fächern und zur Oberstufe, sind hier allerdings nicht alle aufgeführt. Diese finden sich beispielsweise in der gymnasialen Schulordnung (GSO).


Allgemeine Bestimmungen

1. Es gibt große und kleine Leistungsnachweise. Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. Kleine Leistungsnachweise sind verschiedene schriftliche, mündliche und praktische Leistungen.

2. In allen Vorrückungsfächern sollen mündliche und schriftliche Leistungsnachweise gefordert werden. (Sonderregelungen gibt es für Kunst und Musik, wo teils auch praktische Leistungen als Ersatz für schriftliche und mündliche Leistungsnachweise gefordert werden können.)

3. Darüber hinaus gilt: Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.


Kleine Leistungsnachweise

Es gibt unter den kleinen Leistungsnachweisen mündliche und schriftliche.

Mündliche kleine Leistungsnachweise sind insbesondere: Rechenschaftsablagen, Unterrichtsbeiträge und Referate.

Schriftliche kleine Leistungsnachweise sind insbesondere: Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests und Praktikumsberichte.

Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt, sie beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen.

Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, sie beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen.

Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 11 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten betragen.


Große Leistungsnachweise

Die Zahl der großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben) ist durch die Schulordnung festgelegt.

Schulaufgaben werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. An einem Tag darf nicht mehr als eine Schulaufgabe, in einer Kalenderwoche sollen (möglichst) nicht mehr als zwei Schulaufgaben abgehalten werden. An Schulaufgabentagen können aber in anderen Fächern durchaus kleine Leistungsnachweise erhoben werden.

Pro Fach kann eine Schulaufgabe durch andere gleichwertige Leistungsnachweise ersetzt werden. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz. Auf Hohenburg wurde in diesem Jahr wie folgt entschieden:


Ersatz von Schulaufgaben

Deutsch:

Jahrgangsstufe 6:
Ersatz einer Schulaufgabe durch den Jahrgangsstufentest in Verbindung mit einem zweiten, schulinternen Test

Jahrgangsstufe 8:
Ersatz einer Schulaufgabe durch eine Debatte

Englisch:

Jahrgangsstufe 9:
Mündliche Schulaufgabe

Französisch:

Jahrgangsstufe 7:
Mündliche Schulaufgabe

Jahrgangsstufe 9:
Mündliche Schulaufgabe

Jahrgangsstufe 10:
Mündliche Schulaufgabe

(Gam)

Deutsche Meisterschaft im Mountainbiken

Drei Schülerinnen des St.-Ursula-Gymnasiums haben Anfang Oktober in Berlin die 3. Deutsche Schulmeisterschaft im Mountainbiken gewonnen. Hanna Richter (6a), Rosalie Bauer (6a) und Leni Epp (8a) waren in der Wettkampfgruppe IV angetreten und ließen beim Technik-Parcour auf dem Tempelhofer Feld und beim Stadtkurs durch die Berliner Altstadt die gesamte bundesdeutsche Konkurrenz hinter sich. „Gerade mal sechs Höhenmeter“ waren pro Runde zu absolvieren, sagt Leni und lacht. Da sind unsere Mädels hier vor Ort ganz andere Steigungen gewöhnt.