Erkrankung an Schulaufgabenterminen

  Schülerinnen, die vom Arzt krankgeschrieben wurden, dürfen erst nach Ablauf der Krankschreibung bzw. bei „vorzeitiger Genesung“ nach einer Gesundschreibung durch den Arzt wieder in die Schule kommen, zumal ansonsten der Versicherungsschutz für den Schulweg erlischt. Daraus folgt, dass erkrankte Schülerinnen an Schulaufgabenterminen nicht teilnehmen können, sondern den Nachtermin wahrnehmen müssen. Schülerinnen, die ohne Arzt […]

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